Vielen Auskunftssuchenden ist unbekannt, dass eine ganze Reihe von Informationen – ohne größeren finanziellen Aufwand – auch von Behörden erlangt werden können. Hierzu ist es oftmals nicht einmal notwendig, die Anfrage näher zu begründen.
Es ist z.B. Jedermann möglich, eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt zu richten. Hierzu ist lediglich erforderlich, dass drei Angaben zur angefragten Person mitgeteilt werden. D.h., Vorname, Familienname und Geburtsdatum oder Vorname, Familienname und letzt bekannte Anschrift. Als Kosten werden in der Regel zwischen 6,- bis 13,- € (ohne Gewähr) von den Behörden berechnet.